Häufige Fragen

Sie befinden sich unter Gleichgesinnten. Über 4 Millionen Fahrgäste nutzen pro Jahr den Stadtverkehr Rosenheim. Dabei tauchen auch die ein oder anderen Fragen auf. Antworten auf die wichtigsten finden Sie hier.

 

1. Wo kann ich Fundsachen abholen?

Fundsachen aus den Bussen des Stadtverkehrs (Linien 1 bis 12 und Nachtverkehr) im Ticket-Zentrum, Rosenheim, Stollstraße 1, direkt an der zentralen Bushaltestelle Stadtmitte.
Öffnungszeiten Mo. von 07:30 - 17:00 Uhr, Di. Mi. Fr. von 9:30 - 17:00 Uhr und Do. von 9:30 - 19:00 Uhr. Telefonische Auskünfte können wir leider nicht rechtsverbindlich erteilen.

Fundsachen aus den RVO-Bussen können in der RVO-Niederlassung Rosenheim, Theodor-Gietl-Straße 11 (Gewerbegebiet Ost) abgeholt werden.

2. Wo gibt es einen Gesamtfahrplan für den Stadtverkehr?

Der Gesamtfahrplan ist im ROVG-Fahrplanheft vorhanden. Dieses und die Fahrpläne für die einzelnen Linien bekommen Sie kostenlos im Ticket-Zentrum. Die immer richtige Information erhalten Sie im Internet unter www.Bayern-Fahrplan.de oder www.m.bayern-fahrplan.de.

3. Gibt es Verbundkarten zwischen RVO, Bahn und Stadtverkehr?

Wenn Sie eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte vom RVO haben, gibt es folgende Möglichkeiten eines vergünstigten Citybon-Anschlusstickets:

Auf der Strecke Rosenheim/Bahnhof bis Westerndorf St. Peter/Tankstelle kann auch mit einer RVO-Fahrkarte (oder Bahncard 100) in den SVR-Linien gefahren werden. Dies gilt auch für die SVR-Fahrkarte in den RVO-Linien 9495 und 9416 (Ausnahmen im Schülerverkehr - siehe Fahrplan).
Bahncard 25 oder 50 berechtigt nicht zum Citybon. Bahncard 100 berechtigt zum Erwerb der Citybon-Jahreskarte.

Rabattkarten anderer Verkehrsverbünde (RVO, MVV, Meridian, Bahn) z.B. Bahncard 25, Bahncard 50, Meridian-Tageskarte, DB-Regio etc. werden NICHT anerkannt.

4. Kann man mit dem Bayern-Ticket kostenlos im Stadtverkehr fahren?

Ja, mit dem Bayern-Ticket können Sie im ganzen Gebiet des Stadtverkehrs kostenlos fahren. Dies gilt aber nicht für das Südost- oder Niederbayern-Ticket, RoRegio, Guten-Tag Ticket des Meridian etc.

5. Darf man Fahrräder im Bus mitnehmen?

Nein, aus Sicherheitsgründen ist dies leider nicht möglich.

6. Darf man einen Hund im Bus mitnehmen?

Grundsätzlich ja, allerdings kann der Busfahrer bei großen oder unruhigen Hunden ein Maulkorb verlangen.
Eine Beförderung während der Spitzenzeiten (Mo bis Fr 6:45-7:45 und 12:30-13:30 an Schultagen) ist wegen der Enge ausgeschlossen.

7. Können Kinderwagen, Gehwagen und Gepäck befördert werden?

Kinderwagen und Gehwagen befördern wir gerne kostenlos je nach Platzverfügbarkeit! Beachten Sie aber bitte, dass es in der Verkehrsspitze zu Engpässen kommen kann. Sperriges Gepäck kann NICHT befördert werden!

8. Welche Unterlagen braucht man, um eine Schülerermäßigung zu erhalten?

Für Selbstzahler einen Antrag und die Bestätigung der Schule oder Hochschule, Studentenausweis, etc. Wird dies von der Schule bezahlt, muss entweder beim Schul- und Sportamt der Stadt Rosenheim oder beim Landratsamt ein Antrag gestellt werden. Die Schülerstammkarten werden dann durch die jeweilige Behörde ausgestellt und müssen dann im Ticket-Zentrum abgeholt werden. Hier gibt es weitere Infos..

9. Wie und wo bekommt man eine neue Schülerstammkarte bei Verlust?

Verlorene Stammkarten werden im Ticketzentrum ersetzt. Hier gibt es weitere Infos..

10. Wann kann man mit em Schwerbindertenausweis kostenlos im Stadtverkehr fahren?

Mit dem Behindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke vom Integrationsamt fahren Sie im Stadtverkehr Rosenheim kostenlos. Der Behindertenausweis allein sichert Ihnen einen der reservierten Plätze (Piktogramm Mann mit Gehstock auf blauem Grund. Bei Eintrag „B“ (Begleitperson) fährt die Begleitperson immer kostenlos mit. Anträge bitte über das Versorgungsamt oder den Behindertenbeauftragten der Stadt Rosenheim stellen.

11. Ab wann gelten eine Wochen- oder Monatskarte?

Eine Wochenkarte gilt ab Anfang Kalenderwoche, gültig bis zum ersten Werktag der Folgewoche, 12 Uhr.
Die Monatskarte gilt ab dem ersten Tag des Monats bis Ende, gültig bis zum ersten Werktag des Folgemonats, 12 Uhr.

12. Was muss bei der Fahrt mit E-Rollis beachtet werden? Haben alle Busse eine Rollstuhlrampe?

Alle Busse des Stadtverkehrs Rosenheim sind mit einer Rollstuhlrampe ausgestattet. Fast alle haben eine Tragfähigkeit von 350kg und sind daher auch von E-Rollstühlen benutzbar. Fahrgeräte mit Straßenzulassung können wegen der Abmessungen ggf. nicht mitgenommen werden.
Bitten Sie einen Fahrgast, sich die Rampe ausklappen zu lassen – der Fahrer müsste sonst ggf. seine Einnahmen erst wegsperren, den Fahrzeugrechner und Fahrzeug sichern. Bis der seinen Platz verlässt und wieder Abfahrtbereitschaft herstellt, vergeht sonst viel Zeit.  Vielen Dank!

13. Wo erhalte ich aktuelle Informationen zu Änderungen im Linienverkehr, beispielsweise wegen Baustellen oder Sperrungen?

Aktuelle Informationen erhalten Sie stets hier auf unserer SVR-Homepage unter www.stadtverkehr.ro.