Alles rund um Schüler
Wer ist berechtigt? Was ist eine Schülerstammkarte? Welche Bedingungen und Regeln gelten? Viele weitere Antworten auf alle Fragen bezüglich Schülertransport mit dem Stadtverkehr Rosenheim.
Wer ist Schüler?
die offizielle Definition finden Sie hier.....
Selbstzahler Antrag auf Schülerermäßigung: Antrag
Bitte senden Sie den Antrag an die oben genannte Adresse.
Besucher von Volkshochschulen sind nach § 1 Abs.1 Nr. 2 PBefAUsglV nicht als Auszubildende anzusehen, eine Berechtigung für eine Schülerzeitkarte besteht daher nicht.
Es gibt folgende Antragsmöglichkeiten:
1. Kostenträgerkarten: Diese müssen Sie beim Landratsamt Rosenheim (wenn die Schule im Landkreis Rosenheim ist, oder der Schüler im Landkreis Rosenheim wohnt) oder bei der Stadt Rosenheim (Schul- und Sportamt) beantragen.
2. Selbstzahler: Diese finden Sie unten genauer beschrieben.
Es gibt KEINE Schülereinzelfahrkarten (Kind von 6 bis 14 Jahren). Ab dem 15ten Geburtstag gilt bei Einzelfahrkarten der Erwachsenentarif.
Schülerstammkarte
Alle Schüler erhalten auf Antrag kostenlos eine Schülerstammkarte.
Alle Stammkarten werden mit einem Foto versehen. Die Stammkarte wird als eine Art Scheckkarte ausgestellt um sie vor Veränderung zu sichern.
Die Stammkarte alleine ist KEINE Fahrkarte.
Schülerwochen- und Schülermonatskarten (Selbstzahler)
Schüler und Auszubildende können mit ausgefülltem Antrag beim RVO eine Schüler-Stammkarte kostenlos beantragen. Nur mit dieser Schülerstammkarte können im TicketZentrum oder im Bus dann die 25% günstigeren Schülerwochen- und Schülermonatskarten gekauft werden.
Die Wochenkarten werden ab Montags - die Monatskarten werden ab dem 01. eines Monats ausgestellt. Hier sind keine Veränderungen des Gültigkeitsbeginns möglich.Bitte nutzen Sie den Kartenvorverkauf im TicketZentrum und im Bus.
Schülerhalb- und Schülerjahreskarte (Selbstzahler)
Schüler die ihre Fahrkarte nicht vom Schulaufwandsträger gestellt bekommen, können bei uns eine Schülerhalbjahres- (frei wählbare 6 Monate aus 12 Monaten) oder eine Schülerjahreskarte erwerben. Hier müssen die Schüler eine Schulbescheinigung vorlegen. Dieser Fahrausweis wird dann im TicketZentrum ausgestellt.
Citybon - Schüler
Der CityBon wird nur auf Vorlage eines Umland-Zeitfahrausweises (Woche/Monat/Jahr) mit Quelle oder Ziel in Rosenheim auf exakt gleiche Gültigkeitsdauer ausgestellt.
- Wochenkarte = Wochenkarte
- Monatskarte = Monatskarte
Ausnahme: Da es keine CityBon Schüler Jahreskarten gibt, werden ausnahmsweise nur 12x SM Citybon ausgestellt.
Der Citybon gilt nur in Rosenheim, NICHT für Kolbermoor oder Pfaffenhofen! Schüler mit Kostenübernahme durch den Schulaufwandsträger sind NICHT Citybon berechtigt. Bitte achten Sie auch selbst auf die Zeitgleichheit!!!
Allgemeine Infos zum Ausdrucken
Die Schulbusregeln finden Sie hier....
Schülerkarte verloren?
Da Stammkarten, Halbjahres- und Jahreskarten personalisiert sind, werden diese häufig im TicketZentrum abgegeben. Info-Tel: 08031-15002
Verlorene Stammkarten müssen neu beantragt werden. Bei Verlust von Halbjahres- oder Jahreskarten des Kostenträgers, muss beim Landratsamt Rosenheim oder beim Schul- und Sportamt Rosenheim eine Verlustanzeige gestellt werden. Nach Eingang dieser Verlustanzeige wird eine vorläufige Karte ausgestellt. Die neue Fahrkarte wird nach Zahlung einer Gebühr von 20,00 Euro per Post zugestellt. Diese ist anschließend wieder mit einem Foto gültig.
Unpersonalisierte Fahrkarten werden NICHT ersetzt.