Für alltägliche und für besondere Ereignisse im Rahmen unseres Beförderungsauftrags finden Sie hier zahlreiche Informationen über die Regelungen zum Beförderungsentgelt, zur Mitnahme von Gegenständen und zu Betriebszeiten. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen lt. BO Kraft.

 

 

Eine Einzelfahrt gilt maximal eine Stunde Richtung Ziel. Kein Umstieg bei Kurzstrecke. Umsteigekarten gelten zwei Stunden (Anschlusssicherung/Rückfahrt). Kinder bis 6 Jahre in Begleitung Erziehungsberechtigter Frei (maximal 6). Kindertarif ab 6 bis einschließlich 14 Jahre. Schülerkarten sind nicht übertragbar und nur mit Stammkarte (Ausgabe in Vorverkaufsstelle, TicketZentrum Stollstraße 1, Foto + ggf. Schulbestätigung) gültig. Nach allgemeiner Schulpflicht ist zur Legitimation ein Schülerausweis o.ä. mitzuführen.

Die Jahres-, Job- und Halbjahrestickets und Info zu Sonder- und Gruppentarifen sind nur im TicketZentrum erhältlich. Alle übrigen Fahrkarten sind im Linienbus erhältlich. Eingeschränkter Fahrkartenverkauf in den Schul-/ Zusatzbussen. Kein Anspruch auf Ausgabe von Zeitkarten beim Monatswechsel vor 8 Uhr. Um im Interesse aller Fahrgäste Verzögerungen durch Fahrkartenverkauf zu vermeiden, bitten wir die Tickets im Vorverkauf, im TicketZentrum und im Bus außerhalb der Spitzenzeiten zu erwerben.

Zeitfahrkarten Erwachsene (auch Tageskarte) gelten am Samstag für die ganze Familie (für 2 Erwachsene und begleitende Kinder). Wochen- und Monatskarten gelten bis zum folgenden Werktag 12 Uhr. Die Teilzeitkarte gilt Mo–Fr ab 9 Uhr. Samstags ohne zeitliche Einschränkung und auch für die ganze Familie gültig.

Inhaber von Bayernticket, Versehrte mit Wertmarke und Ordnungskräfte im Dienst fahren kostenfrei. Andere Ausweise werden nicht anerkannt.

Umweltticket: Für Halbjahreskarte (6 aus 12) zahlen sie nur 5, bei einer Jahreskarte nur 8 Monate. Anschlusstarif CityBon: Zeitkarten mit 50% Rabatt bei Vorlage Umlandfahrkarte gleicher Gültigkeitsdauer. Rabatte werden nicht kumuliert und sind eine Zugabe am Laufzeitende.

Bearbeitungsgebühr ggf. je Fahrausweis. Kein Ersatz für verlorene Fahrausweise. Bei Fahrt ohne gültigen Fahrausweis werden 60€ erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Ermäßigung auf 10€, wenn binnen 7 Tagen für die Fahrt gültige Fahrkarte nachgewiesen wird. Fahrräder (mit offener Kette) unbeaufsichtigtes oder sperriges Gepäck können nicht befördert werden. Kinderwägen und Hunde können nur nach Platzverfügbarkeit mitgenommen werden.

Meist fahren die Kurse Mo-Sa oder Mo-Fr. Ausnahmen: ST = Verstärker nur an Schultagen , kurzfristige Änderung möglich, eingeschränkter Fahrkartenverkauf / F = Mo-Fr an schulfreien Tagen. An Sonn- und Feiertagen verkehrt nur das AST (Tel. 15144). Am 24.12., 31.12. und Faschingsdienstag endet der Verkehr bereits um 14:30 (wie Samstag). Am unsinnigen Donnerstag, Faschingsdienstag und während der Wies´n gibt es Zusatzangebot laut Presse.