Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung
Wer ist für die Videoüberwachung in unseren Fahrzeugen verantwortlich?
Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die:
Verkehrsgesellschaft Rosenheim mbH & Co. KG
Äußere Münchener Straße 4
83026 Rosenheim
Mail: info@stadtverkehr-rosenheim.de
Telefon: +49 8031 24 45 – 0
Warum verarbeiten wir Ihre Daten?
Zwecke der Videoüberwachung sind:
a) im Fahrzeug:
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Aufklärung und Prävention von Straftaten
- Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Beschäftigten und Kunden
- Beweissicherung im Ereignisfall
- Verfolgung von Straftaten
- Eigentums- und Besitzschutz
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO i.V.m. § 4 BDSG.
Berechtigte Interessen sind die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten sowie der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Beschäftigten und Kunden, sowie die Beweissicherung im Ereignisfall.
Bei der Videoüberwachung von Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse.
b) im Objekt:
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Aufklärung und Prävention von Straftaten
- Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Beschäftigten und Kunden
- Beweissicherung im Ereignisfall
- Verfolgung von Straftaten
- Eigentums- und Besitzschutz
- Ordnungsgemäße Durchführung des Betriebsablaufs, Überwachung der Funktionalität und technischer Anlagenkontrolle, Störungssuche
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Werden die Daten weitergegeben?
Daten werden anlassbezogen an Ermittlungsbehörden, insbesondere an die Landes- und Bundespolizei weitergegeben.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Die Speicherdauer beträgt 72 Stunden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten automatisiert gelöscht.
Welche Rechte haben Betroffene?
- Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind.
- Sie können Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Bearbeitung (Sperrung) ihrer personenbezogenen Daten verlangen, solange dies gesetzlich zulässig und im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses möglich ist.
- Sie haben das Recht, Beschwerde bei jeder Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzulegen.
- Sie können der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen, wenn die Datenverarbeitung aufgrund unserer berechtigten Interessen erfolgt oder für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist.
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt ein Schreiben an die o.g. Stelle.
Welche Bereiche werden überwacht?
Im Fahrzeug:
- Türbereiche (1. Türe, 2. Türe, ggf. 3. Türe)
- Fahrzeuginnenraum ab der ersten Sitzreihe nach hinten (gegen die Fahrtrichtung)
- Bei einzelnen Fahrzeugen zusätzlich: Fahrzeuginnenraum ab der letzten Sitzreihe nach vorne (in Fahrtrichtung)
Am Fahrzeug:
- Nach vorne (in Fahrtrichtung) gerichtete Dashcam (Unfallkamera)
Welches System wird eingesetzt? Ist es überhaupt zugelassen?
Die Verkehrsgesellschaft Rosenheim setzt auf das Kombisystem (Videoinnenraumüberwachung, Fahrgastzählsensoren und Crashcam) der Derovis GmbH (www.derovis.de). Das Derovis-Kombisystem ist für den Einbau in Kraftfahrzeugen zugelassen und entspricht allen rechtlichen und datenschutzrelevanten Vorgaben.