Im Linienverkehr unter 250 km gelten nur einzelne Regelungen, deren Einhaltung durch die Anwendung des genehmigten Tarifes (§39 PBefG) und der allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen ohnehin schon gewährleistet ist. Hier finden Sie die offizielle Zusammenfassung:

Die EU-Verordnung gilt ab 1.3.2013 und ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Den Wortlaut finden Sie unter der Adresse http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:055:0001:0012:DE:PDF. Die Schulung der Mitarbeiter wird entsprechend der Anlage II angepasst.

Zusammenfassung

Abgesehen von bestimmten Ausnahmen gilt diese Verordnung für Fahrgäste von Linienverkehrsdiensten für nicht näher bestimmte Gruppen von Fahrgästen, bei denen der Abfahrts- oder der Ankunftsort des Fahrgastes innerhalb der Europäischen Union (EU) liegt und bei denen die planmäßige Wegstrecke 250 km oder mehr beträgt. Einige der Bestimmungen gelten für alle Verkehrsdienste, einschließlich der Verkehrsdienste mit kürzeren Wegstrecken. Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten ab dem 1. März 2013.

Die neuen Rechte für Fahrgäste von Fernverkehrsdiensten (z.B. über 250 km) schließen unter anderem Folgendes ein:

Folgende Vorschriften gelten zudem für alle Verkehrsdienste (einschließlich jener unter 250 km):