Unser "Kleingedrucktes"

Für alltägliche und für besondere Ereignisse im Rahmen unseres Beförderungsauftrags finden Sie hier zahlreiche Informationen über die Regelungen zum Beförderungsentgelt, zur Mitnahme von Gegenständen und zu Betriebszeiten. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen lt. BO Kraft.

 

Im Rahmen der „Europäischen Metropolregion München“ (EMM) und der nationalen Angleichung der Beförderungsbedingungen entsprechend der Vorschläge „Verband der öffentlichen Verkehrbetriebe“ (VDV) haben wir für Rosenheim die AGB des MVV übernommen. Darüberhinaus gelten die Auszüge „Unser Kleingedrucktes“ und die Erläuterungen neben dem Tarif.

 

Einen guten Überblick über die Rechtsnormen des ÖPNV erhalten sie in der Wikipedia. Nachfolgend finden Sie Verweise auf die wichtigsten Regelwerke.

Im Linienverkehr unter 250 km gelten nur einzelne Regelungen, deren Einhaltung durch die Anwendung des genehmigten Tarifes (§39 PBefG) und der allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen ohnehin schon gewährleistet ist. Hier finden Sie die offizielle Zusammenfassung:

aktuelle stoerungen

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