Es gelten die derzeit gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen lt. BO Kraft.
Einen guten Überblick über die Rechtsnormen des ÖPNV erhalten sie in der Wikipedia. Nachfolgend finden Sie Verweise auf die wichtigsten Regelwerke.
Im Linienverkehr unter 250 km gelten nur einzelne Regelungen, deren Einhaltung durch die Anwendung des genehmigten Tarifes (§39 PBefG) und der allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen ohnehin schon gewährleistet ist. Hier finden Sie die offizielle Zusammenfassung: